Die Riester Förderung erhält grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert ist bzw. Pflichtbeiträge zahlt. Dies sind:
Grundzulage:
Die Höhe der Grundzulage beträgt für eine allein stehende Person:
Bei Ehepaaren mit jeweils einem eigenem Riestervertag:
zusätzlich Kinderzulage für Kindergeldberechtigte Kinder:
Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld. Solange also Kinder Kindergeld berechtigt sind, werden auch Kinderzulagen gezahlt.
Für die Höhe der Eigenleistung gilt:
Um die volle Förderung zu bekommen muss eine Mindesteigenleistung erbracht werden. Diese beläuft sich im Jahr 2008 zusammen mit den Zulagen auf 4% der beitragspflichtigen Einnahmen zu gesetzlichen Rentenversicherung.
Beispiel:
Verheirateter Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen 30.000,- EUR, Ehefrau ist Hausfrau und zwei Kinder. 4% von 30.000,- EUR sind also 1.200,- EUR Gesamtbeitrag, dieser setzt sich aus der Eigenleistung und den Zulagen wie folgt:
678,- EUR Gesamtzulage + 522,- EUR Eigenleistung = 1.200,- EUR Gesamtbeitrag im Riestervertrag p.a.
Die tatsächliche Eigenleistung liegt also bei nur 522,- EUR, weniger als die Hälfte des tatsächlichen Sparbeitrages
Selbstständige können nur dann Riester-Förderung erhalten, wenn:
Andernfalls ist es nicht möglich eine Riester-Förderung zu bekommen. Allerdings haben Selbstständige die Möglichkeit eine so genannte Rürup Rente (Basisrente der Selbstständigen) abzuschließen. Hier können seit dem Jahr 2005 ca. 12.000,- EUR im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.
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