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Basisinformationen zum Thema Riester Rente:
Wer hat Anspruch auf Zulagen und Steuerfreibeträge?

Die Riester Förderung erhält grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert ist bzw. Pflichtbeiträge zahlt. Dies sind:

  • √ pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • √ Auszubildende
  • √ Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • √ Berufssoldaten sowie Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende
  • √ pflichtversicherte Selbstständige
  • √ nicht Erwerbstätige im Kindererziehungsurlaub
  • √ Minijobler auf 400,- EUR Basis, vorausgesetzt sie haben auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
  • √ Personen die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen
  • √ alle die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
  • √ Studenten, vorausgesetzt sie gehen neben dem Studium einer sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach.
       (Da der Gesetzgeber hier nicht vorschreibt wie lange, reicht theoretisch ein sozialversicherungspflichtiger
       Arbeitstag im Jahr um die Riesterförderung zu beantragen.)

Wie viel erhalte ich vom Staat dazu?

Grundzulage:

Die Höhe der Grundzulage beträgt für eine allein stehende Person:

  • √ 2007: 114,- EUR
  • √ 2008: 154,- EUR

Bei Ehepaaren mit jeweils einem eigenem Riestervertag:

  • √ 2007: 228,- EUR
  • √ 2008: 308,- EUR

zusätzlich Kinderzulage für Kindergeldberechtigte Kinder:

  • √ 185,- EUR für Kinder die vor dem 01.01.2008 geboren sind
  • √ 300,- EUR für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren sind

Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld. Solange also Kinder Kindergeld berechtigt sind, werden auch Kinderzulagen gezahlt.

Wie hoch sollte meine Eigenleistung sein?

Für die Höhe der Eigenleistung gilt:

Um die volle Förderung zu bekommen muss eine Mindesteigenleistung erbracht werden. Diese beläuft sich im Jahr 2008 zusammen mit den Zulagen auf 4% der beitragspflichtigen Einnahmen zu gesetzlichen Rentenversicherung.

Beispiel:

Verheirateter Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen 30.000,- EUR, Ehefrau ist Hausfrau und zwei Kinder. 4% von 30.000,- EUR sind also 1.200,- EUR Gesamtbeitrag, dieser setzt sich aus der Eigenleistung und den Zulagen wie folgt:

  • 2 x 154,- EUR = 308,- EUR für Sie und Ihn
  • 2 x 185,- EUR = 370,- EUR für die beiden Kinder

678,- EUR Gesamtzulage + 522,- EUR Eigenleistung = 1.200,- EUR Gesamtbeitrag im Riestervertrag p.a.

Die tatsächliche Eigenleistung liegt also bei nur 522,- EUR, weniger als die Hälfte des tatsächlichen Sparbeitrages

Gibt es die Förderrente auch für Selbstständige?

Selbstständige können nur dann Riester-Förderung erhalten, wenn:

  • √ Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden
  • √ der Ehegatte zum geförderten Personenkreis gehört

Andernfalls ist es nicht möglich eine Riester-Förderung zu bekommen. Allerdings haben Selbstständige die Möglichkeit eine so genannte Rürup Rente (Basisrente der Selbstständigen) abzuschließen. Hier können seit dem Jahr 2005 ca. 12.000,- EUR im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.

Welche Produkte werden staatlich gefördert?

Viele Gesellschaften bieten verschiedene Tarife an, gefördert werden alle mit staatlicher Zertifizierung. Welche dies sind, können Sie unkompliziert durch unser Gratis Vergleichsangebot herausfinden.

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